Heimbeirat/-fürsprecher
Die Bewohnerinnen und Bewohner können bei Angelegenheiten, die ihr Leben im Heim berühren, mitwirken. Diese Mitwirkung erfolgt über
- den Heimbeirat oder
- einen Heimfürsprecher.
Eine Mitwirkung des Heimbeirates soll gegenseitiges Vertrauen und Verständnis zwischen Bewohnerschaft, Leitung und Träger fördern.
Die Position der Bewohnerinnen und Bewohner wird durch die Wahl eines Heimbeirates bzw. der Bestellung eines Heimfürsprechers gestärkt und es soll sichergestellt werden, dass deren Anregungen, Wünsche, Vorschläge und Erfahrungen zur Geltung kommen und trägt so zur Erfüllung des Zweckes lt. Heimgesetz bei, und zwar:
- Schutz der Bedürfnisse und Interessen der Bewohner/innen
- Förderung und Wahrung der Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortlichkeit
Unser Heimbeirat trifft sich in regelmäßig einberufenen Sitzungen sowie nach Bedarf
