Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege

Wir nehmen in unserem Hause auch Bewohner zur Kurzzeitpflege auf.

Kann ein pflegebedürftiger Mensch vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden, dann besteht die Möglichkeit der Kurzzeitpflege. Diese kann bei unterschiedlichen Anlässen in Anspruch genommen werden, z. B. bei Krankheit/Urlaub der Pflegeperson, oder aus sonstigen Gründen. Die Kurzzeitpflege kann aber auch nach einem Krankenhausaufenthalt genutzt werden, bis die Voraussetzungen zur häuslichen Pflege geschaffen sind oder bis ein dauerhafter Heimplatz gefunden wurde.

Unseren Kurzzeitpflegegästen wird Hilfe angeboten, sich im Hause zurecht zu finden, sie werden in die Gruppenangebote mit einbezogen und in den Wohngruppen gekannt gemacht und auch wieder verabschiedet.

Die Kosten für die Kurzzeitpflege sind gleich, wie bei der vollstationären Pflege. Die Krankenkasse erstattet pro Kalenderjahr bis zu 1510,00 € für die Pflegekosten, maximal jedoch 28 Tage. Die Kurzzeitpflege muss bei der Krankenkasse beantragt werden.

Beispiel: Bei Pflegestufe II betragen die Pflegekosten zurzeit 63,14 €. (1510,00 geteilt durch 63,14 € = 23,92) Die Krankenkasse zahlt in diesem Fall bis zu 23 Tage im Jahr diesen täglichen Betrag.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und Zimmerzuschläge müssen als Eigenanteil selber getragen werden.

Verhinderungspflege

Wer länger als 1 Jahr schon pflegebedürftig ist, hat die Möglichkeit, nach der Kurzzeitpflege noch Verhinderungspflege zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse. Die Dauer und die Kosten der Verhinderungspflege entsprechen denen der Kurzzeitpflege.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder einer gewünschten Reservierung an unsere Pflegedienstleitung bzw. Mitarbeiterinnen in der Verwaltung.


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